Förderungen

Allgemeine Informationen

Für die Gewährung einer Förderung sind je nach Art der Förderung verschiedene Kriterien ausschlaggebend. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme einer Förderung ist der Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Hausmannstätten.

Ansprechpersonen:


Janine Ruckenstuhl

Laura Christandl
 

Die Förderungen sind freiwillige Leistungen der Marktgemeinde Hausmannstätten, daher besteht kein Rechtsanspruch darauf. 

Förderungen müssen schriftlich bei der Gemeinde beantragt und alle erforderlichen Nachweise vorgelegt werden. Für die Antragstellung ist das entsprechende Formular zu verwenden. Die Antragstellung hat binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung / Bezahlung der Rechnung / Veranstaltungsbesuch/ Ablauf der Zeitkarte zu erfolgen!

Förderansuchen

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