2. Auflage – Örtliches Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan, VF: 5.0
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Örtliche Entwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Hausmannstätten ein zweites Mal zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. Dieser Schritt wurde notwendig, um auf die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger, soweit dies rechtlich und fachlich möglich ist, einzugehen und die Planungen entsprechend anzupassen.
Ziel dieser zweiten Auflage ist es, das Verfahren zu vereinfachen und den Plan rascher, im Sinne unserer Bewohnerinnen und Bewohner, in Rechtskraft wachsen zu lassen. Dadurch können wir auch erhöhte Verwaltungsaufwände vermeiden und die Umsetzung der Planungen effizienter gestalten.
Ein zentraler Bestandteil der Überarbeitung war die Einbeziehung neuer Erkenntnisse zum Hangwasser, die durch das ZT Büro Lugitsch und Partner erarbeitet wurden. Diese wurden in die Planunterlagen integriert, um eine bestmögliche Planung der Nutzflächen und Absicherung gegen Schäden durch Naturgefahren, im Bereich der betroffenen Gebiete zu gewährleisten.
Die Pläne liegen ab dem 15.01.2025, bis zum 14.03.2025, während der Parteiverkehrszeiten im Gemeindeamt zur Einsicht auf. Wir laden Sie herzlich ein, diese Gelegenheit zu nutzen und sich über die aktualisierten Planungen zu informieren. Selbstverständlich steht Ihnen unser Team für Rückfragen und Erläuterungen gerne zur Verfügung. Damit wir für Sie eine individuelle Beratung gewährleisten können und um Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren, bitten wir Sie um terminliche Vereinbarung.
Hier finden Sie die Unterlagen zur Flächenwidmungsplanrevision 2. Auflage 5.0 zum Downloaden
Hier finden Sie die Pläne in A3-Format zum Downloaden
Wir danken Ihnen für Ihr Engagement und Ihre Beteiligung am Planungsprozess und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde aktiv zu gestalten.