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Verordnung Lärmschutz

Gemäß § 41 Abs. 1 Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. 115/1967, zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 34/2020 hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Hausmannstätten in seiner Sitzung am 18.11.2020 zur Abwehr bzw. Beseitigung von Missständen, die das örtliche Gemeinschaftsleben stören nachstehende Verordnung beschlossen:

  1. Lärmbelästigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Gartengeräten, motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Heckenscheren, Motorsägen, Kreissägen, Häckslern, Spritzgeräten oder vergleichbaren lärmerregenden Geräten.
     
  2. Lärmbelästigende Gartenarbeiten dürfen nur von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr durchgeführt werden. Die Vornahme solcher Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist verboten.
     
  3. Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen sind von dieser Regelung ausgenommen. 

 

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Handlungen und Unterlassungen, die unter den Tatbestand einer bundes- oder landesgesetzlichen Regelung fallen.

Die Nichtbefolgung des im § 1 normierten Gebotes stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist gemäß § 101c Abs. 1 Stmk. GemO 1967, LGBl. Nr. 115 i.d.F LGBl. Nr. 34/2020 mit einer Geldstrafe bis € 1.500,-- zu bestrafen.

Abfall

Abfallentsorgung in Hausmannstätten

Es gibt in der Gemeinde insgesamt 6 Altstoffsammelstellen, wo jeder Gemeindebürger Weiß- und Buntglas und Metallverpackungen (kein Alteisen !) aus dem Haushalt werktags von 7 bis 20 Uhr entsorgen kann. Restmüll, Altapier und Biomüll werden im Holsystem direkt bei der Liegenschaft abgeholt.

Die Marktgemeinde Hausmannstätten erstellt jährlich einen Umweltkalender, in welchem Sie alle Termine für die Abfallabfuhr finden. Den Kalender erhalten Sie in gedruckter Form mit der Winterausgabe der Gemeindezeitung (letzte Seite). 

TIPP: Die kostenlose App "Daheim - die Service App" der Fa. Saubermacher erinnert Sie an die persönlichen Abfalltermine. Nutzen Sie dieses tolle Service!


Restmüll

Es gibt je nach Haushaltsgröße 4 verschiedene Gefäßgrößen (80 l, 120 l, 240 l, 360 l). Die Verrechnung des Restmülls erfolgt nach Gewicht. Zu diesem Zweck wurde jede Abfalltonne mit einem Chip versehen. Bitte achten Sie insbesondere im Siedlungsgebiet darauf, dass Sie Ihre eigene Tonne erkennen können (eventuell Kennzeichnung).

Ab dem dritten Kind im Haushalt wird keine zusätzliche Grundgebühr verrechnet. Grundgebühren für Wohnanlagen, Betriebe und Wochenendhäuser auf Anfrage. Die Vorschreibung der Grundgebühr und eine Vorauszahlung für das Müllgewicht erfolgt vierteljährlich. Bei Eigentümer- bzw. Mieterwechsel während des Jahres ist keine Zwischenabrechnung möglich.

Grundgebühr pro Person und Jahr € 28,62 inkl. 10 % USt., Abrechnung Restmüllgewicht € 0,2684 pro kg inkl. 10 % USt.
 


Altpapier

Jeder Haushalt erhält eine 240-l-Tonne für das Altpapier (Ausnahme Mehrparteienhäuser und Wohnanlagen). Kartonagen können an den Sperrmüllsammelterminen im ASZ Fernitz-Mellach abgegeben werden.
 


Verpackungsmaterial aus Kunststoff

Bitte sammeln Sie Ihre Verpackungen in den „gelben Säcken“ oder in der gelben Tonne. Die „gelben Säcke“ erhalten Sie im Marktgemeindeamt.
 


Bioabfall

Die Sammlung des Bioabfalls erfolgt von Oktober bis April 14-tägig und von Mai bis September wöchentlich.

Kosten pro Jahr:
15-Liter-Papiersäcke (39 Stk.)  €   83,07    inkl. 10 % USt.
120-Liter-Tonne (1 Stk.)   € 253,24   inkl. 10 % USt.

120-Liter-Tonne (1 Stk.)
"Sommertonne" - Entleerung nur von April/Mai bis Oktober) 

 € 165,28   inkl. 10 % USt.
40-Liter-Tonne (1 Stk.)  € 151,33   inkl. 10 % USt.

 

Die Verwendung von „kompostierbaren Bio-Plastik-/Stärkesäcken“ ist nicht gestattet! Die 120-l-Biotonnen werden einmal jährlich gereinigt - Sie finden diesen Termin auf dem Umweltkalender. Der Jahresbedarf an Papiersäcken kann ab Anfang Dezember im Marktgemeindeamt abgeholt werden. 
 

Wissenswertes zur Kompostierung im Papiersack!
Papiersäcke immer auf einen luftdurchlässigen Untergrund (z.B. Obstkiste) stellen und keine Flüssigkeiten einfüllen, damit der Sack nicht bricht. Jeder Sack ist mit dem Familiennamen zu versehen, unbeschriftete Säcke werden aus Kontrollgründen nicht mitgenommen. Es werden nur jene Säcke mitgenommen Sie im Marktgemeindeamt erhalten haben.

Sie können natürlich Ihren Bioabfall auch selbst kompostieren. Durch Eigenkompostierung dürfen keine Hausbewohner und Nachbarn, die an das Grundstück angrenzen, auf dem die Kompostierung durchgeführt wird, durch üblen Geruch und ekelerregenden Ablauf der Kompostierung, belästigt werden.
 


Sperrmüll-, Altstoff- und Problemstoffe

Sperrmüll, Alt- und Problemstoffe werden gemeinsam mit der Gemeinde Fernitz-Mellach im Altstoffsammelzentrum (ASZ) Fernitz, Grieswiese 20, 8072 Fernitz-Mellach gesammelt.
Eine Übernahme von Altstoffen ist nur an den offiziellen Spermüllsammeltagen laut Umweltkalender gegen Vorlage einer Servicekarte möglich. Diese beantragen Sie im Marktgemeindeamt Hausmannstätten. Die Übernahmetermine und die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie auf dem Umweltkalender. Eine gesonderte Ausschreibung der Sperrmüll- und Problemstoffsammlung ist nicht mehr vorgesehen.

Wegbeschreibung: Sie fahren von Hausmannstätten auf der Landesstraße in Richtung Fernitz, nach der Parkanlage in Fernitz biegen Sie nach links in Richtung Mellach ab. Das Altstoffsammelzentrum befindet sich kurz vor der Ortschaft Enzelsdorf auf der linken Seite. Die Zufahrt ist beschildert.

Tarifblatt ASZ


Tierkörperverwehrtung

Die TKV-Sammelstelle für Kleintiere befindet sich seitlich außen beim Wirtschaftshof (Sportplatzweg) und ist für alle Hausmannstätter GemeindebürgerInnen unentgeltlich zu benützen. Hier können Tiere bis zu einem Gewicht von 30 kg eingeworfen werden.
Achtung: Der TKV-Container ist täglich nur von 8 bis 16 Uhr zugänglich!


Strauchschnitt, Grünschnitt, Christbaumsammlung

Sie haben die Möglichkeit den Grün- und Strauchschnitt an den offiziellen Sperrmüllsammelterminen im ASZ Fernitz-Mellach abzugeben. Bitte vergessen Sie Ihre ASZ-Karte nicht!
Zusätzlich bietet die Marktgemeinde Hausmannstätten jährlich 2 Strauchschnittabholungen an. Die Tarife entnehmen Sie der Verständigung, die sie rechtzeitig vor den Terminen erhalten. Die Termine finden Sie ebenfalls im Umweltkalender. Die Anmeldung zur Strauchschnittabholung erfolgt ausschließlich im Marktgemeindeamt.

Christbäume (ohne Schmuck und Lametta) können in den Wochen nach Weihnachten bei unseren beiden Christbaumsammelstellen, dem Wirtschaftshof am Sportplatzweg und der Mehrzweckhalle in der Hühnerbergstraße, entsorgt werden. Eine Ablagerung bei anderen Abfallsammelstellen ist nicht zulässig.
 

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