April 2024
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Wohnen/Bau/Umwelt

 

Asphaltierung von Interessentenwegen

Schriftlicher Antrag vor Durchführung der Arbeiten unter Vorlage eines Lageplans mit genauer Flächenangabe und mind. 3 Angeboten

Förderhöhe: 30 % der Gesamtkosten


Alarmanlagen und Sicherheitstüren und -fenster

- Alarmanlagen mit der Klassenbezeichnung Privat/Standard PS nach OEV-Richtlinie R 2 in Verbindung mit ÖNORM EN 50130-Serie bzw. ÖNORM EN 50131-Serie

- Anlagen zur Videoüberwachung gemäß der OVE-Richtlinie R

- Einbruchhemmende Türen und Fenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627

- Förderung gilt für natürliche Personen (Eigentümer, Mieter und Pächter) mit Hauptwohnsitz

- Vorlage der Rechnung inkl. Zahlungsbeleg

- Bestätigung über fachgerechten Einbau

Förderhöhe: 10 % der Anschaffungskosten jedoch maximal € 300,-

Antragstellung binnen 3 Monaten ab Einbau bzw. Ausstellung der Rechnung


Biomasseheizung (Hackgut oder Pellets)

Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung

Förderhöhe: einmalig € 1.000,- 

Antragstellung binnen 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Landesförderung


Biomasseheizung (Holzvergaser)

Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung

Förderhöhe: einmalig € 1.000,- 

Antragstellung binnen 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Landesförderung


Bioenergie/Nahwärme

Rechnung des Anschlusses der Bioenergie Hausmannstätten, Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs

Förderhöhe: € 50,- pro kW, max. € 1.000,-


Heizkostenzuschuss

Antragstellung nach Kundmachung in der Gemeinde, Unterlagen gemäß Landesförderung

Förderhöhe: € 340,- pro Haushalt bzw. analog zur Landesförderung


Photovoltaikanlage + Speicher

Rechnung und Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Elektrounternehmens
( ! keine Förderung von Plug-in bzw. Plug & Play-Anlagen)

Förderhöhe Anlage: Sockelbetrag € 500,- + € 100,- je kW für 1-5 kW/kWp (6,7 m² - 33,5 m²)
Förderhöhe Speicher: € 500,- [gültig für Speicher ab Inbetriebnahme 23.11.2022]

Antragstellung binnen 3 Monaten ab Inbetriebnahme bzw. Ausstellung der Rechnung


Grubenentleerung

Rechnung und Einzahlungsbestätigung
Antragstellung binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung

Förderhöhe: 25 % der Kosten


Müllgewichtsüberschreitung bei Windeln

Nachweis über die medizinische Notwendigkeit bzw. Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bei einer Überschreitung des Müllgewichts von 400 kg pro Jahr

Förderhöhe: € 37,- pro Haushalt und Jahr


Regenwassersammelbecken

Mindestvolumen 1.000 Liter, Rechnung und Einzahlungsbestätigung, Prüfung durch Bauamt
Antragstellung binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung

Förderhöhe: 20 % der Kosten jedoch maximal € 1.000,-


Solaranlage für Warmwasseraufbereitung

Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle und Bestätigung über Erhalt der Landesförderung

Förderhöhe: € 30,- pro m² (mindestens 6 m², maximal 10 m²)

Antragstellung binnen 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Landesförderung


Solaranlage für Heizung

Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle und Bestätigung über Erhalt der Landesförderung

Förderhöhe: € 50,- pro m² (Mindestkollektorenfläche 15 m², gefördert werden maximal 25 m²)

Antragstellung binnen 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Landesförderung


Erdwärme (keine LWP!)

Rechnung und Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs
Antragstellung binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung

Förderhöhe: einmalig € 1.000,-


Blumenschmuck

Anmeldung im Gemeindeamt (Fristbekanntgabe erfolgt mittels Aussendung), Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung für den Kauf von Pflanzen in Höhe von mind. € 60,-

Förderhöhe: € 30,- in Form eines Gutscheins


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