Wohnen/Bau/Umwelt
Biomasseheizung (Hackgut oder Pellets)
Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung und/oder Bundesförderung.
Wenn keine Förderung bei Bund oder Land beantragt wurde, wird das Förderansuchen, das an die Marktgemeinde Hausmannstätten gestellt wurde, im Gemeinderat behandelt.
Förderhöhe: einmalig € 300,-
Biomasseheizung (Holzvergaser)
Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung und/oder Bundesförderung
Wenn keine Förderung bei Bund oder Land beantragt wurde, wird das Förderansuchen, das an die Marktgemeinde Hausmannstätten gestellt wurde, im Gemeinderat behandelt.
Förderhöhe: einmalig € 1.000,-
Bioenergie/Nahwärme
Rechnung des Anschlusses der Bioenergie Hausmannstätten, Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs
Förderhöhe: pauschal € 300,-
Heizkostenzuschuss
Antragstellung nach Kundmachung in der Gemeinde, Unterlagen gemäß Landesförderung
Förderhöhe: € 100,- pro Haushalt
Photovoltaikanlage + Speicher
Rechnung und Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Elektrounternehmens
( ! keine Förderung von Plug-in bzw. Plug & Play-Anlagen); die Förderung wird einmalig je Zählpunkt gewährt
Förderhöhe Anlage: maximal 10 % der Auftragssumme bis zu einer Höhe von € 250,-
Förderhöhe Speicher: maximal 10 % der Auftragssumme bis zu einer Höhe von € 150,- [gültig für Speicher ab Inbetriebnahme 23.11.2022]
Ersatzbeschaffung Anlage+Speicher nach 10 Jahren (Mindestinvestition € 4.000,-): 50 % der obigen Fördersätze
Grubenentleerung
Rechnung und Einzahlungsbestätigung
Förderhöhe: 25 % der Kosten
Müllgewichtsüberschreitung bei Windeln
Nachweis über die medizinische Notwendigkeit bzw. Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bei einer Überschreitung des Müllgewichts von 400 kg pro Jahr
Förderhöhe: € 37,- pro Haushalt und Jahr
Solaranlage für Warmwasseraufbereitung / Heizung
Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle und Bestätigung über Erhalt der Landesförderung und/oder Bundesförderung
Wenn keine Förderung bei Bund oder Land beantragt wurde, wird das Förderansuchen, das an die Marktgemeinde Hausmannstätten gestellt wurde, im Gemeinderat behandelt.
Förderhöhe: € 15,- pro m² (mindestens 6 m², maximal 20 m²)
Erdwärme / Luftwärme
Rechnung und Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs
Förderhöhe: einmalig € 300,-
Blumenschmuck
Anmeldung im Gemeindeamt (Fristbekanntgabe erfolgt mittels Aussendung), Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung für den Kauf von Pflanzen in Höhe von mind. € 60,-
Förderhöhe: € 30,- in Form eines Gutscheins
Natur-im-Garten-Plakette
Gefördert wird der Erwerb der "Natur-im-Garten"-Plakette;
Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung der Plakette
Förderhöhe: € 25,- einmalig