Wohnen/Bau/Umwelt
Asphaltierung von Interessentenwegen
Schriftlicher Antrag vor Durchführung der Arbeiten unter Vorlage eines Lageplans mit genauer Flächenangabe und mind. 3 Angeboten
Förderhöhe: 30 % der Gesamtkosten
Alarmanlagen und Sicherheitstüren und -fenster
- Alarmanlagen mit der Klassenbezeichnung Privat/Standard PS nach OEV-Richtlinie R 2 in Verbindung mit ÖNORM EN 50130-Serie bzw. ÖNORM EN 50131-Serie
- Anlagen zur Videoüberwachung gemäß der OVE-Richtlinie R
- Einbruchhemmende Türen und Fenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 gemäß ÖNORM EN 1627
- Förderung gilt für natürliche Personen (Eigentümer, Mieter und Pächter) mit Hauptwohnsitz
- Vorlage der Rechnung inkl. Zahlungsbeleg
- Bestätigung über fachgerechten Einbau
Förderhöhe: 10 % der Anschaffungskosten jedoch maximal € 300,-
Antragstellung binnen 3 Monaten ab Einbau bzw. Ausstellung der Rechnung
Biomasseheizung (Hackgut oder Pellets)
Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung
Förderhöhe: einmalig € 1.000,-
Antragstellung binnen 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Landesförderung
Biomasseheizung (Holzvergaser)
Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung
Förderhöhe: einmalig € 1.000,-
Antragstellung binnen 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Landesförderung
Bioenergie/Nahwärme
Rechnung des Anschlusses der Bioenergie Hausmannstätten, Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs
Förderhöhe: € 50,- pro kW, max. € 1.000,-
Heizkostenzuschuss
Antragstellung nach Kundmachung in der Gemeinde, Unterlagen gemäß Landesförderung
Förderhöhe: € 150,- pro Haushalt bzw. analog zur Landesförderung
Photovoltaikanlage + Speicher
Rechnung und Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Elektrounternehmens
( ! keine Förderung von Plug-in bzw. Plug & Play-Anlagen)
Förderhöhe Anlage: Sockelbetrag € 500,- + € 100,- je kW für 1-5 kW/kWp (6,7 m² - 33,5 m²)
Förderhöhe Speicher: € 500,- [gültig für Speicher ab Inbetriebnahme 23.11.2022]
Antragstellung binnen 3 Monaten ab Inbetriebnahme bzw. Ausstellung der Rechnung
Grubenentleerung
Rechnung und Einzahlungsbestätigung
Antragstellung binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung
Förderhöhe: 25 % der Kosten
Müllgewichtsüberschreitung bei Windeln
Nachweis über die medizinische Notwendigkeit bzw. Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bei einer Überschreitung des Müllgewichts von 400 kg pro Jahr
Förderhöhe: € 37,- pro Haushalt und Jahr
Regenwassersammelbecken
Mindestvolumen 1.000 Liter, Rechnung und Einzahlungsbestätigung, Prüfung durch Bauamt
Antragstellung binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung
Förderhöhe: 20 % der Kosten jedoch maximal € 1.000,-
Solaranlage für Warmwasseraufbereitung
Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle und Bestätigung über Erhalt der Landesförderung
Förderhöhe: € 30,- pro m² (mindestens 6 m², maximal 10 m²)
Antragstellung binnen 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Landesförderung
Solaranlage für Heizung
Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle und Bestätigung über Erhalt der Landesförderung
Förderhöhe: € 50,- pro m² (Mindestkollektorenfläche 15 m², gefördert werden maximal 25 m²)
Antragstellung binnen 3 Monaten nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Landesförderung
Erdwärme (keine LWP!)
Rechnung und Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs
Antragstellung binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung
Förderhöhe: einmalig € 1.000,-
Blumenschmuck
Anmeldung im Gemeindeamt (Fristbekanntgabe erfolgt mittels Aussendung), Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung für den Kauf von Pflanzen in Höhe von mind. € 60,-
Förderhöhe: € 30,- in Form eines Gutscheins