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Wohnen/Bau/Umwelt

 

Biomasseheizung (Hackgut oder Pellets)

Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung und/oder Bundesförderung. 

Wenn keine Förderung bei Bund oder Land beantragt wurde, wird das Förderansuchen, das an die Marktgemeinde Hausmannstätten gestellt wurde, im Gemeinderat behandelt.

Förderhöhe: einmalig € 300,-


Biomasseheizung (Holzvergaser)

Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle oder Vorlage eines Energieausweises, Bestätigung über Erhalt der Landesförderung und/oder Bundesförderung

Wenn keine Förderung bei Bund oder Land beantragt wurde, wird das Förderansuchen, das an die Marktgemeinde Hausmannstätten gestellt wurde, im Gemeinderat behandelt.

Förderhöhe: einmalig € 1.000,- 


Bioenergie/Nahwärme

Rechnung des Anschlusses der Bioenergie Hausmannstätten, Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs

Förderhöhe: pauschal € 300,-


Heizkostenzuschuss

Antragstellung nach Kundmachung in der Gemeinde, Unterlagen gemäß Landesförderung

Förderhöhe: € 100,- pro Haushalt 


Photovoltaikanlage + Speicher

Rechnung und Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Elektrounternehmens
( ! keine Förderung von Plug-in bzw. Plug & Play-Anlagen); die Förderung wird einmalig je Zählpunkt gewährt

Förderhöhe Anlage: maximal 10 % der Auftragssumme bis zu einer Höhe von € 250,- 
Förderhöhe Speicher: maximal 10 % der Auftragssumme bis zu einer Höhe von € 150,- [gültig für Speicher ab Inbetriebnahme 23.11.2022]

Ersatzbeschaffung Anlage+Speicher nach 10 Jahren (Mindestinvestition € 4.000,-):  50 % der obigen Fördersätze


Grubenentleerung

Rechnung und Einzahlungsbestätigung
 

Förderhöhe: 25 % der Kosten


Müllgewichtsüberschreitung bei Windeln

Nachweis über die medizinische Notwendigkeit bzw. Kleinkinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bei einer Überschreitung des Müllgewichts von 400 kg pro Jahr

Förderhöhe: € 37,- pro Haushalt und Jahr


Solaranlage für Warmwasseraufbereitung / Heizung

Prüfung des Förderantrags vor Anlagenerrichtung durch Energieberatungsstelle und Bestätigung über Erhalt der Landesförderung und/oder Bundesförderung

Wenn keine Förderung bei Bund oder Land beantragt wurde, wird das Förderansuchen, das an die Marktgemeinde Hausmannstätten gestellt wurde, im Gemeinderat behandelt.

Förderhöhe: € 15,- pro m² (mindestens 6 m², maximal 20 m²)


Erdwärme / Luftwärme

Rechnung und Einzahlungsbestätigung sowie Inbetriebnahmebestätigung des Installateurs

Förderhöhe: einmalig € 300,-


Blumenschmuck

Anmeldung im Gemeindeamt (Fristbekanntgabe erfolgt mittels Aussendung), Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung für den Kauf von Pflanzen in Höhe von mind. € 60,-

Förderhöhe: € 30,- in Form eines Gutscheins


Natur-im-Garten-Plakette

Gefördert wird der Erwerb der "Natur-im-Garten"-Plakette; 
Vorlage der Rechnung und Zahlungsbestätigung der Plakette

Förderhöhe: € 25,- einmalig

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