Wer ein Haus bauen möchte, ist gut beraten, sich noch vor der Planung über die rechtlichen und geografischen Voraussetzungen zu informieren.
Auskunft über das geltenden Baurecht, die Bau- und Raumordnung und die Flächenwidmung erhalten Sie im Bauamt.
Ab sofort ist für das Ansuchen um Bewilligung gem. § 90 StVO ausnahmslos das Formular der Marktgemeinde Hausmannstätten zu verwenden. Wir bitten um Verständnis, dass andere Formulare nicht akzeptiert werden.
Aufgrabungsrichtlinie 2023 | ||
Regelquerschnitte Aufbauten | ||
Antrag straßenpolizeiliche Bewilligung §90 StVO |
Mähverordnung
Lärmverordnung
Einfriedung und lebende Zäune - Verordnung
Bodenversiegelung - Verordnung
Für die Berechnung des Grünflächenfaktors ist das Berechnungsblatt auszufüllen.
ACHTUNG! Bitte aus dem Typologieplan die richtige Kategorie für das Bauvorhaben auswählen und im Berechnungsblatt den richtigen Reiter wählen.
Typologieplan Berechnungsblatt Grünflächenfaktor - Excel
Hangwasserkarte Übersichtslageplan
Hangwasserkarte Bereich 1
Hangwasserkarte Bereich 2
Hangwasserkarte Bereich 3