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Mobilität/Wirtschaft/Vereine

 

Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel

Vorlage Ihrer abgelaufenen Wochen-, Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte des Verkehrsverbundes oder des Klimatickets innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Karte!
Top-Tickets werden nicht gefördert.

Förderhöhe: 100 % der Aufzahlung auf Zone 2 sowie 20 % des Fahrpreises für Zone 3 und 4 für nicht bereits ermäßigte Fahrkarten; 20 % der Zone 1 wenn nur Zone 1 

Klima-Ticket-Stmk. (Classic, übertragbar, Sen./Jugend/Spezial) 30 % des Ticketpreises
Klima-Ticket-Österreich (Classic, Sen./Jugend, Familie/Spezial) 20 % des Ticketpreises


10-Zonen-Karten

Kauf der 10-Zonen-Karte des Verkehrsverbundes Stmk zum ermäßigten Preis von € 15,- während der Amtszeiten im Marktgemeindeamt (max. 3 Karten pro Einkauf; Voraussetzung ist ein ordentlicher Wohnsitz in Hausmannstätten).


Taxi

Vorlage der Rechnung mit Datum, Uhrzeit, Stempel und Fahrzeugnummer; es werden nur Fahrten von 0 bis 6 Uhr von Graz nach Hausmannstätten gefördert

Förderhöhe: 20 % des Rechnungsbetrages

Antragstellung binnen 3 Monaten ab Ausstellung der Rechnung


Vereinsförderung

Schriftlicher Antrag an den Gemeinderat
Auskunft bei Amtsleiter Johannes Kern


Wirtschaftsförderung

Schriftlicher Antrag an den Gemeinderat
Auskunft bei Amtsleiter Johannes Kern


Gewerbeförderung "Lehrling"

Schriftliches Ansuchen an den Gemeinderat (samt Kopie des Lehrvertrags);
Gilt nur für ortsansässige Gewerbetriebe, Ansuchen erfolgt durch den Gewerbebetrieb!

Förderhöhe: € 150,- pro Lehrling (nach Ablauf der Probezeit)


Förderung für Kulturlandschaftspflege land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe

Abholung des Gutscheins bis spätestens 31.7. des laufenden Jahres im Gemeindeamt

Förderhöhe: € 25,- in Form eines Gutscheins pro Haushalt für Abgabepflichtige der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke


Förderung Mähdruschverein

Durchführung erfolgt nach Ablauf der Abholfrist des Jagdpachteuros automatisch

Förderhöhe: nicht abgeholter Jachtpachteuro

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