MELDEWESEN
MELDEAMT
Das Meldewesen dient primär dazu, Menschen, die in Österreich wohnen, auffindbar zu machen. Es bildet eine wesentliche Grundlage für praktisch alle Bereiche der modernen staatlichen Verwaltung.
Bei jeder Wohnsitzänderung und erstmaliger Unterkunftnahme in Österreich ist man verpflichtet, sich an der neuen Adresse anzumelden bzw. an der alten Adresse abzumelden.
Anmeldung
Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat), die für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Gleichzeitig kann man den bisherigen Wohnsitz abmelden oder als einen weiteren Wohnsitz anmelden. In diesem Fall liegt laut Meldegesetz eine Ummeldung vor.
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular (Meldezettel, vollständig ausgefüllt und vom Unterkunftgeber und Unterkunftnehmer unterschrieben)
- Reisepass oder Personalausweis
- Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen diese hervorgehen
Der Bürger erhält einen Ausdruck aus dem ZMR (mit Amtssignatur oder mit Stempel und Unterschrift) als Bestätigung des Meldevorgangs.
Die Anmeldung kann erfolgen:
- persönlich durch den Meldepflichtigen
- durch einen Boten
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, muss sich innerhalb von drei Tagen bei der Meldebehörde anmelden und innerhalb von drei Tagen abmelden, wenn die Unterkunft aufgegeben wird (§ 2 (1), § 3 (1) und § 4 (1) Meldegesetz).
Abmeldung
§ 4 (1) Meldegesetz: Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.
Folgende Gegebenheiten machen eine Abmeldung bzw. eine Mitteilung an die zuständige Meldebehörde erforderlich:
- Aufgeben eines Wohnsitzes im Bundesgebiet aufgrund eines Umzugs (kann in der Regel auch die Meldebehörde erledigen, bei der der neue Wohnsitz angemeldet wird) oder Verziehen ins Ausland
- Tod
Die Abmeldung kann erfolgen:
- persönlich durch den Meldepflichtigen
- durch einen Boten
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (Meldezettel, vollständig ausgefüllt)
- Identitätsnachweis
Zuständigkeit
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes erfolgt bei jener Meldebehörde (Gemeindeamt oder Magistrat), in der der bisherige Wohnsitz liegt.
Ausnahme:
Soll gleichzeitig ein Wohnsitz in der vorherigen Gemeinde abgemeldet und in einer anderen Gemeinde ein neuer Wohnsitz angemeldet werden, kann dies in einem Schritt in der neuen Gemeinde erfolgen. Das gilt auch für den Fall, dass aus dem bisherigen Hauptwohnsitz ein Nebenwohnsitz wird und ein neuer Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde begründet wird.
Ummeldung
Folgende Änderungen machen eine Ummeldung, d. h. eine An- und gleichzeitige Abmeldung an derselben Adresse, bei der zuständigen Meldebehörde erforderlich:
- Änderung der Wohnsitzqualität, z. B. wenn ein Hauptwohnsitz zu einem Nebenwohnsitz wird oder umgekehrt.
- Wenn im Ausland Änderungen der Staatsbürgerschaft, des Personenstands, des Namens oder des Geschlechts erfolgen, ist dies der zuständigen Meldebehörde binnen eines Monats mitzuteilen.
Erfolgen die unter Punkt 2 dargestellten Änderungen im Inland, erfolgt der Eintrag im ZMR unmittelbar durch die Behörde, die die Änderung vornimmt. Auch Änderungen des Namens und des Personenstands aufgrund der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft werden unmittelbar von der Bezirksverwaltungsbehörde im ZMR eingetragen.
Die Ummeldung kann erfolgen:
- persönlich durch den Meldepflichtigen
- durch einen Boten
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (Meldezettel, entsprechend vollständig ausgefüllt)
- amtlicher Lichtbildausweis
- Urkunde, die den geänderten Sachverhalt bescheinigt (z.B. Heiratsurkunde bei Namensänderung; neue Staatsbürgerschaft etc.)
- ausländische Staatsbürger: unbedingt Reisepass oder sonstiges Identitätsdokument mitnehmen.
Meldezettel
Der Meldezettel dient ausschließlich als Formular zur Vornahme der Meldung. Die eingetragenen Daten (Namen, Geburtsort usw.) werden dann im ZMR eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt.
Das Antragsformular (Meldezettel) liegt in allen Gemeinden und magistratischen Bezirksämtern und Standesämtern auf oder kann im Internet heruntergeladen werden.
Reisepass & Personalausweis
Aus organisatorischen Gründen ist die Antragstellung für einen Reisepass / Personalausweis nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung bei Frau Janine Ruckenstuhl oder Frau Laura Christandl, Tel.: 03135 46 130 möglich.