Gesucht: Assistenz Bürgermeister und Amtsleitung

Die Marktgemeinde Hausmannstätten sucht einen/e

Mitarbeiter/in für die Aufgabenbereiche Assistenz Bürgermeister und Amtsleitung (m/w/d)
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100% der Vollbeschäftigung)

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören (auszugsweise):

  • Assistenz des Bürgermeisters und der Amtsleitung in allen organisatorischen und administrativen Belangen (Terminkoordination, Schriftverkehr etc.).
  • Aufsicht Wahlabwicklung und Wahlkoordination
  • Personalentwicklung, Personalführung, Personalmanagement
  • Führung und Verwaltung der Personalakten
  • Stellenausschreibungen etc.
  • Zeit- und Abwesenheitsverwaltung
  • Vorbereitung der Ausschuss-,  Vorstands- und Gemeinderatssitzungen sowie Protokollführung
  • Organisation und Koordination von Feierlichkeiten, Ehrungen, Gratulationen, Projekten und Veranstaltungen


Wir erwarten von Ihnen:

  • Reifeprüfung (Abschluss an einer berufsbildenden höheren Schule mit Schwerpunkt Wirtschaft, Verwaltung oder Administration von Vorteil) oder abgeschlossene Ausbildung im Bereich Bürokaufmann o.ä.)
  • Hohe Kommunikations- und Organisationsfähigkeit sowie Ausdrucks- & Formulierungsfähigkeit
  • Sicheres Auftreten und ausgezeichnete Umgangsformen
  • Eigenverantwortung, Teamfähigkeit und höchste Diskretion
  • Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office Anwendungen
  • Erfahrung in der Arbeit mit SAP Programmen und GeOrg (Gemeindeorganisator) Kenntnisse von Vorteil
  • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung (im öffentlichen Dienst) von Vorteil
  • Ablegung der Verwaltungsdienstprüfung für den Gehobenen Verwaltungsdienst
  • Führerschein der Klasse B


Wir bieten Ihnen:

  • Ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld im kommunalen Bereich
  • Ein positives und kollegiales Arbeitsumfeld
  • Attraktive Dienstzeiten
  • Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Ein unbefristetes Dienstverhältnis (die ersten 3 Monate gelten als Probemonate)
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
     

Anstellungserfordernisse:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürgern
  • Das vollendete 18. Lebensjahr
  • Bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, alternativ der Nach-weis der Befreiung
  • Volle Handlungsfähigkeit
  • Die allgemeine und gesundheitliche Eignung für den Dienst
  • Einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung)
     

Verdienstmöglichkeit:

  • Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl. Nr. 160 idgF und unter Berücksichtigung des  Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2023, LGBl 46/2023 im Entlohnungsschema I – Angestellte.
  • Der monatliche Mindestbezug inklusive Zulagen liegt bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% der Vollbeschäftigung bei € 2.900,-- brutto.
  • Aufgrund gesetzlich anrechenbarer Vordienstzeiten, ist eine Einreihung in eine höhere Entlohnungsstufe möglich.
     

Der schriftlichen Stellenbewerbung sind folgende Unterlagen (in Kopie) anzuschließen: 
Ein Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über relevante abgeschlossene Ausbildungen, Dienstzeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung (kann bei Dienstantritt nachgereicht werden), Führerschein, Versicherungsdatenauszug.

Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 19. Dezember 2025, 12.00 Uhr an die Marktgemeinde Hausmannstätten, Marktplatz 1-2, 8071 Hausmannstätten zuhanden Frau Petra Matzer oder per E-Mail an p.matzer@hausmannstaetten.gv.at zu richten.

Gem. § 37 ff. DSG werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Prüfung einer Anstellung verwendet. Nach Abschluss des Ausschreibungsprozesses werden sie ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch in Evidenz gehalten. Etwaige, im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht ersetzt.

 

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